Mit Arztzeugnis zuhanden der Beschwerdegegnerin vom 8. Juni 2022 gab die erstbehandelnde Hausärztin Dr. med. F._____ an, die Erstbehandlung sei am 1. Dezember 2021 erfolgt. Die Beschwerdeführerin habe von seit ca. zwei Monaten persistierenden ulnarseitigen Handgelenksschmerzen in Ruhe und bei Bewegung berichtet. Die Schmerzen seien nach intensiver Montagearbeit aufgetreten. Ein Trauma werde verneint (VB 21 S. 1 f.). Am 22. Dezember 2021 hielt Dr. med. G._____, Facharzt für Handchirurgie