2.3. Am 11. März 2024 wurde die Beschwerdeführerin um Mitteilung gebeten, ob sie an der beantragten Verhandlung festhalte. Mit Eingabe vom 26. April 2024 nahm die Beschwerdeführerin dazu Stellung und reichte eine Aktenbeurteilung von Dr. med. C._____, Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sowie für Handchirurgie, vom 8. April 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Vorab ist auf die formellen Rügen der Beschwerdeführerin einzugehen.