Tabelle 2 auf den "Integritätsschaden bei Funktionsstörungen an den unteren Extremitäten" und sieht für "Funktionsbehinderung in den unteren Sprunggelenken, z.B. nach Calcaneusfraktur (USG-Arthrose) einen Integritätsschaden von 5-30% vor. Dr. med. C._____ führte in der Beurteilung vom 5. April 2022 aus, gemäss letzter Bildgebung vom 3. Januar 2022 (CT) liege eine mässige posttraumatische USG-Arthrose vor. Im orthopädischen Teilgutachten wurde dem Beschwerdeführer unter anderem eine Bewegungseinschränkung am linken Fuss attestiert, womit zumindest Hinweise für eine Funktionsstörung bestehen.