Aufgrund der zu erwartenden Weiterentwicklung der Arthrose subtalar könne schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Integritätsentschädigung in Höhe von 15 % zugesprochen werde. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Arthrodese kommen, müsse die Integritätsentschädigung nochmals geprüft werden (VB 110). Im orthopädischen Teilgutachten des von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen Gutachtens der medexperts ag vom 29. März 2023 stellte Dr. med. I._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, unter anderem die folgenden Diagnosen (VB 232 S. 8):