7.3. Dr. med. C._____ führte in ihrer Beurteilung vom 5. April 2022 aus, es liege eine mässige posttraumatische Arthrose des hinteren USG-Kompartiment mit residuellen kleinen subkortikalen Knochendefekten des Kalkaneus im Bereich des hinteren USG-Kompartiment vor. Gemäss Tabelle 5.2 sei bei einer mässigen Arthrose im Bereich des USG eine Integritätsentschädigung in der Höhe von 5-15 % geschuldet. Aufgrund der zu erwartenden Weiterentwicklung der Arthrose subtalar könne schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Integritätsentschädigung in Höhe von 15 % zugesprochen werde.