Aufgrund dessen wurde am 12. Januar 2022 eine Infiltration durchgeführt (VB 100), welche jedoch nur zu einer kurzfristigen Schmerzlinderung beigetragen habe (VB 108). Die Schmerzen über dem OSG würden klinisch und radiologisch jedoch kein Korrelat finden (VB 108). Gemäss Bericht des Kantonsspitals E._____ vom 1. Juni 2022 zeige sich weiterhin keine Besserung der Situation, weshalb der Beschwerdeführer dadurch psychisch stark belastet sei. Die Hauptbeschwerden über dem OSG seien nicht durch die subtalare Arthrose erklärbar, sodass weiterhin von einer sutalaren Arthrodese abgesehen werden solle, da eine suffiziente Beschwerdebesserung durch die Operation nicht zu erwarten sei.