C._____ vom 5. April 2022 (VB 109) sowie auf das orthopädische Teilgutachten des von der IV-Stelle in Auftrag gegebenen Gutachtens der medexperts ag vom 29. März 2023 (VB 232). Dem Beschwerdeführer sei eine ganztägige leichte bis maximal mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeit zumutbar, welche kein repetitives Kauern oder Knien, kein repetitives Gehen auf unebenem Gelände, kein repetitives Besteigen von Gerüsten oder Leitern und kein repetitives Treppensteigen beinhalte. Aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs bestehe eine Leistungsfähigkeit von 90 % (VB 240 S. 8).