"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 05.05.2022 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Integritätsentschädigung im Umfang von 30 % zuzusprechen. 3. Die Angelegenheit sei betreffend der Rentenfestlegung der Vorinstanz zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen 4. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer eine 72 % Rente zuzusprechen 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgenden prozessualen Antrag: "Die Akten der Vorinstanz seien von Amtes wegen im Verfahren beizuziehen"