Mit Schreiben vom 6. April 2022 schloss sie den Fall ab und stellte die vorübergehenden Leistungen per 31. Mai 2022 ein. Mit Verfügung vom 5. Mai 2022 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf eine Invalidenrente und sprach dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 15 % zu. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 22. Juni 2023 ab, welchen sie anschliessend wieder zurücknahm. Mit Einspracheentscheid vom 14. August 2023 wies sie die Einsprache ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: