Dr. med. F._____ führte im Schreiben vom 23. August 2022 aus, bei der Beschwerdeführerin sei neu ("im MRT 2020, siehe Beilage") eine lumbale Diskushernie diagnostiziert worden, welche in das Bein ausstrahlen und ihr deutliche Beschwerden verursachen würde (VB 90 S. 2). Ein entsprechender MRI-Befund wurde jedoch nicht eingereicht. Zudem bestand die lumbale Diskushernie bereits zum Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. med. B._____ (vgl. VB 47.1 S. 20) und ist damit nicht neu. Eine massgebliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergibt sich daher auch aus somatischer Sicht nicht. -8-