digung auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. BGE 136 V 279 E. 3.2.1 S. 281; Urteil des Bundesgerichts 9C_524/2020 vom 23. November 2020 E. 5.1 mit Hinweisen). Dass sich der Tremor auf die Arbeitsfähigkeit auswirken würde, geht jedoch aus den medizinischen Akten nicht hervor. 4.2. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, Dr. med. F._____ habe im Schreiben vom 23. August 2022 auch auf eine neu diagnostizierte lumbale Diskushernie hingewiesen, welche med. pract. E._____ mit keinem Wort erwähnt habe (Beschwerde S. 7).