Weiter führte die Neuropsychologin H._____ aus, aufgrund des Analphabetismus und der fehlenden Schulbildung sowie der deutlichen psychischen, kognitiven und sprachlichen Einschränkungen sei die Durchführung einer umfassenden neuropsychologischen Abklärung nicht möglich gewesen (VB 90 S. 5). Folglich waren insbesondere invaliditätsfremde Faktoren ursächlich dafür, dass die neuropsychologische Testung nur unvollständig durchgeführt werden konnte. Zudem führte die Neuropsychologin Schüpbach die von ihr erhobenen Befunde ohnehin auf die bereits von den behandelnden Ärzten der Klinik G._____ und vom Gutachter PD Dr. med. C.__