Der Schweregrad der neuropsychologischen Störung sei aufgrund der reduzierten Testbarkeit nicht valide einschätzbar. Der klinische Eindruck weise jedoch auf eine ausgeprägte neuropsychologische Störung mit Defiziten in den Aufmerksamkeits-, Exe- kutiv- und Gedächtnisfunktionen sowie der visuellen Wahrnehmung und der Sprache hin. Ätiologisch seien die Befunde am wahrscheinlichsten im Rahmen der psychiatrischen Diagnosen "F33.1 und F43.1" einzuordnen (VB 90 S. 5).