Die depressive Symptomatik habe sich leicht verbessert, zum Zeitpunkt der Entlassung habe jedoch weiterhin eine klinisch relevante Restsymptomatik hinsichtlich der Depression und "PTBS-Symptomatik" bestanden. Neu sei die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung zu stellen, da die Beschwerdeführerin in ihrer Kindheit und Jugend im familiären Umfeld eine Vielzahl an emotionalen Traumatisierungen erlitten habe, welche sie während des stationären Aufenthalts wiederholt in Form von Intrusionen, Flashbacks und Albträumen wiedererlebt habe (VB 87 S. 9 ff.).