4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, im Schreiben vom 23. August 2022 habe Dr. med. F._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, ausgeführt, dass sich das psychische Zustandsbild verschlechtert habe. Dies werde mit den Ergebnissen der neuropsychologischen Testung und des erfolgten stationären Aufenthalts begründet. So sei das formale Denken anlässlich der Begutachtung im Jahr 2019 nicht wirklich auffällig gewesen, wohingegen sich während der neuropsychologischen Begutachtung eine deutliche Verlangsamung der Abläufe gezeigt habe. Es sei sogar ein Tremor festgestellt worden, welcher im Gutachten vom Jahr 2019 nicht erwähnt werde (vgl. Beschwerde S. 7 ff.).