2. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende als ihr unentgeltlicher Vertreter einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. Oktober 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Elias Hörhager, Rechtsanwalt, Schöftland, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: