aufgetretene somatische Erkrankung oder um ein neues Symptom der psychischen Erkrankung handelt und ob die Beschwerden objektivierbar sowie invalidenversicherungsrechtlich von Relevanz sind. Es besteht damit keine Gewähr, dass der Abklärungsbericht vom 6. Juni 2023, in welchen die Angaben von Dr. med. E._____ keinen Eingang fanden, den massgebenden medizinischen Sachverhalt vollständig umfasst.