Am 28. April 2023 gab Dr. med. D._____ an, sie habe seit September 2020 nur dreimal (letztmals am 11. August 2022) mit dem Beschwerdeführer telefoniert und ihn zu einer stationären Behandlung zu motivieren versucht. Der Beschwerdeführer habe ihre Vorschläge abgelehnt. Die aktuelle Situation sei ihr nicht bekannt (VB 134). Der Beschwerdeführer verrundete mit seiner Beschwerde einen Bericht von Dr. med. E._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 23. August 2023. Diesem ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer "seit April 2023" bei Diagnose einer Muskelneuropathie unklarer Ätiologie bei Dr. med. E._____ in Behandlung befinde.