2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 5. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 07. Juli 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei mir eine Hilflosenentschädigung leichten Grades zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: