E. 6.3; vgl. die LSE-Tabelle T12_b, Monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht, des Jahres 2020). Das Alter des Beschwerdeführers wirkt sich statistisch gesehen ebenfalls nicht lohnmindernd aus (vgl. die Tabelle T9_b, Monatlicher Bruttolohn nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht des Jahres 2020).