Weitere lohnsenkende Faktoren bestehen vorliegend nicht. Mit Blick auf den Aufenthaltsstauts des Beschwerdeführers ergibt sich, dass Männer mit Niederlassungsbewilligung C ohne Kaderfunktion zwar weniger als Schweizer, jedoch mehr als den für die Invaliditätsbemessung herangezogenen Zentralwert verdienen (Urteil des Bundesgerichts 8C_301/2021 vom 23. Juni 2021 -8-