Das Invalideneinkommen beträgt gestützt auf die LSE-Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 40 %, Fr. 26'326.00 (Fr. 5'261.00 x 12 x 41.7/40 x 0.4). 6.5. Die Erwerbseinbusse beträgt Fr. 44'681.00 (Fr. 71'007.00 – Fr. 26'326.00) was einem Invaliditätsgrad von gerundet 63 % bzw. einem Anspruch auf eine Dreiviertelsrente entspricht (aArt. 28 Abs. 2 IVG).