Als optimal angepasst gelte aus somatischer Sicht eine bis mittelschwere körperliche Tätigkeit in wechselnder Körperhaltung, ohne Zwangshaltungen, ohne Kälte, Nässe und Zugluft-Exposition. Die genannten Einschränkungen bestünden seit dem Unfallereignis vom 8. Januar 2019. Nach dem Unfall habe zusätzlich für eine Dauer von drei Monaten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Des Weiteren sei nach dem Unfall vom 5. Juli 2019 mit multiplen Kontusionen nach Treppensturz zusätzlich von einer zweiwöchigen 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen (VB 157 S. 8 ff.).