4. Mittelgradige neuropsychologische Störung (ICD-10: F.06.7[])" Es bestehe eine globale Problematik, die sich auf jede denkbare Tätigkeit auswirke. Sowohl in der angestammten Tätigkeit als Fassadenmonteur, als auch in einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 40 %. Der Beschwerdeführer könne maximal zweimal drei Stunden täglich (mit einer längeren Pause dazwischen) präsent sein. Dabei bestehe aufgrund der kognitiven Leistungsdefizite eine Leistungseinschränkung von 40 %. Als optimal angepasst gelte aus somatischer Sicht eine bis mittelschwere körperliche Tätigkeit in wechselnder Körperhaltung, ohne Zwangshaltungen, ohne Kälte, Nässe und Zugluft-Exposition.