Bern, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 18. Januar 2023). Nach Rücksprache mit dem beratenden Arzt des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. Juli 2023 ab dem 1. Januar 2020 eine Dreiviertelsrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die IV-Verfügung vom 5. Juli 2023 (SV-Nr. [...]) aufzuheben und dem Beschwerdeführer ab dem 1. Januar 2020 eine ganze Rente aus der Invalidenversicherung zuzusprechen.