1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Fassadenmonteur tätig. Am 22. Mai 2019 meldete er sich unter Hinweis auf eine Kopfverletzung sowie eine Beeinträchtigung beim Gehen und Stehen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte ihm daraufhin berufliche Massnahmen (Belastbarkeitstraining, Aufbautraining). Zudem zog sie die Akten der Unfallversicherung bei und liess den Beschwerdeführer durch die SMAB AG, Bern, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 18. Januar 2023).