4. 4.1. Gestützt auf die vorerwähnten medizinischen Grundlagen ist mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Adipositas des Beschwerdeführers weder Ursache noch Folge anderer relevanter Gesundheitsschädigungen ist. Ferner kann sie durch geeignete Behandlung respektive durch Gewichtsabnahme auf ein Mass reduziert werden, bei welchem das Übergewicht – in Verbindung mit allfälligen Folgeschäden – keine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zur Folge hat.