3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 5. Juli 2023 in medizinischer Hinsicht auf die Stellungnahme von med. pract. B._____, Fachärztin für Allgemeinmedizin (D), vom 27. März 2023. Diese ging von den Diagnosen eines metabolischen Syndroms (Adipositas WHO Grad III, Prädiabetes, Verdacht auf arterielle Hypertonie, Dyslipidämie), eines schweren obstruktiven Schlafapnoesyndroms, einer gastroösophagealen Refluxkrankheit sowie anamnestisch von "Depressionen mit Paranoia vor Jahren" aus.