" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. Juli 2023 aufzuheben und diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten sowie berufliche Massnahmen zu gewähren. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen zum Gesundheitszustand und der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers durchzuführen und es sei anschliessend erneut über dessen Anspruch auf Versicherungsleistungen zu entscheiden.