4. Sollte sich im Verlauf der Weiterführung der stationären Massnahme für den Beschwerdeführer die Möglichkeit ergeben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so ist dessen Anspruch neu zu beurteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass neu ein Anspruch auf Kinderrenten (vgl. E. 2.2. hiervor) entstehen sollte.