Der Beschwerdeführer habe die Therapien auf der geschlossenen Station zunächst verweigert, bevor er sich dann ab Ende November 2022 bereit gezeigt habe, an den Einzeltherapien teilzunehmen. Eine Krankheits- oder Problemeinsicht sei beim Beschwerdeführer nicht spürbar. Er bagatellisiere das deliktisch Geschehene und zeige sich absolut überzeugt, dass bei einer allfälligen Entlassung aus dem stationären Massnahmenvollzug keine erneuten Delikte mehr "passieren" würden. Seine Zukunftsvorstellungen formuliere er etwa wie folgend: Er werde sich einen Job bei einem Temporärbüro suchen sowie eine eigene Wohnung.