3.2. Aus dem Verlaufsbericht von Dr. med. C._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, und der Psychologin D._____, B._____, zum stationären Massnahmenvollzug vom 18. Januar 2023 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine psychotische Symptomatik im Vordergrund stehe, welche am ehesten einer paranoiden Schizophrenie zugeordnet werden könne. Die psychotische Symptomatik scheine sich unter der aktuellen Medikation zurückgebildet zu haben. Der Beschwerdeführer habe die Therapien auf der geschlossenen Station zunächst verweigert, bevor er sich dann ab Ende November 2022 bereit gezeigt habe, an den Einzeltherapien teilzunehmen.