3. 3.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die angefochtene Verfügung auszuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren und ihm in der Person des Unterzeichneten eine unentgeltliche Rechtsvertretung zu bestellen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST" 3.2. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.