2. Am 28. Dezember 2022 meldete sich der Beschwerdeführer erneut aufgrund psychischer Beschwerden zum Leistungsbezug an. Nach Aufforderung der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 4. Januar 2023, anhand entsprechender Unterlagen eine wesentliche Änderung seines Gesundheitszustandes nachzuweisen, reichte der Beschwerdeführer einen Verlaufsbericht der B._____ zum stationären Massnahmenvollzug vom 18. Januar 2023 ein. Die Beschwerdegegnerin verneinte nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens mit Verfügung vom 3. Juli 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.