Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 3. Juli 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1989 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund psychischer Beschwerden erstmals am 15. September 2014 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin die entsprechenden sachverhaltlichen Abklärungen getätigt hatte, verneinte sie mit Verfügung vom 19. Januar 2016 einen Rentenanspruch. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.