Er führte im Wesentlichen aus, dass aufgrund der klinischen Untersuchung und der bildgebenden Abklärungen die von der Beschwerdeführerin beklagten Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates aus orthopädischer Sicht teilweise erklärt werden könnten, jedoch keinesfalls in dem von der Beschwerdeführerin derzeit beklagten Ausmass mit seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben und die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin. Als Ursache dieser Diskrepanz müsse der erhebliche Einfluss des psychischen Leidens im Sinne der chronischen Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Faktoren angesehen werden.