_ habe aus rheumatologischer Sicht keine Arbeitsfähigkeit von August 2009 bis Juni 2011, dann eine Arbeitsfähigkeit von 20 % ab Juni 2011 und von 40 % ab Dezember 2011 bestanden. Eine angepasste Tätigkeit sei limitiert durch den somatischen Befund. Ab dem 16. August 2010, letzte Kontrolle beim Rheumatologen vor dem relevanten Bericht, bestehe eine Arbeitsfähigkeit ganztags ohne Leistungseinschränkung. Das Belastungsprofil ergebe sich aus der aktuellen, freiwillig zu 30 % ausgeübten Tätigkeit (VB 156 S. 3). -6-