In der angestammten Tätigkeit habe der Rheumatologe eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % attestiert ab August 2009 bis Juni 2011, dann von 80 % und ab Dezember 2011 von 50 %. Die psychiatrischen Beurteilungen seien weniger einschränkend und gingen darin auf. Bezüglich einer angepassten Tätigkeit führte Dr. med. B._____ aus, alle Beteiligten würden im Spätsommer 2010 ein Potenzial sehen, das gemäss Akten durch den somatischen Befund limitiert sei. In der angestammten Tätigkeit bei C._____ habe aus rheumatologischer Sicht keine Arbeitsfähigkeit von August 2009 bis Juni 2011, dann eine Arbeitsfähigkeit von 20 % ab Juni 2011 und von 40 % ab Dezember 2011 bestanden.