2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Juni 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 31. August 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27. Juni 2023 sei aufzuheben. 2. Auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin sei einzutreten und die Angelegenheit sei zur weiteren Abklärung an die Vorinstanz zurückzuweisen. - unter Kosten und Entschädigungsfolge -" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-