1. 1.1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. Januar 2010 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin die entsprechenden Abklärungen getätigt und Integrationsmassnahmen (Belastbarkeitstraining, Aufbautraining, Arbeitstraining) zugesprochen hatte, verneinte sie nach Abschluss der beruflichen Massnahmen und nach Rücksprache mit Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) mit Verfügung vom 18. April 2013 einen Rentenanspruch.