Gleichzeitig hielt er aber nach Definition des Belastbarkeitsprofils in einer angepassten Tätigkeit bezogen auf eine ebensolche angepasste Tätigkeit fest, dass dem Beschwerdeführer bei anhaltenden Beschwerden und Schwellungszuständen zusätzliche Pausen von dreimal zehn Minuten pro Arbeitstag von Seiten der versicherungsmedizinischen Beurteilung bereits zugestanden worden seien (VB I 341 S. 1 f.; II 187). Auch in seiner Aktenbeurteilung vom 18. Januar 2023 führte Dr. med. B._____ aus, dass bei einer angepassten Tätigkeit zusätzliche Pausen von dreimal zehn Minuten pro Arbeitstag empfohlen würden (VB I 325 S. 10; II 166 S. 2). Dr. med.