Die medizinischen Akten, auf die sich Dr. med. B._____ insgesamt stützte, beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen, unter anderem kreisärztlichen Untersuchungen, und ergeben ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt (vgl. E. 2.2.3. hiervor). Dr. med. B._____ kannte die umfassenden Vorakten und die Bildgebungen und erfragte entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 12) dessen subjektive Angaben umfassend (VB I 298 S. 10; II 153 S. 10). Sodann setzte sich Dr. med.