Versicherungsmediziners empfohlen (VB I 325 S. 10; II 166 S. 2). Am 24. Mai 2023 definierte er das Belastbarkeitsprofil entsprechend als wechselbelastend, vorzugsweise mit der Möglichkeit zu kurzfristigen Haltungswechseln aus der sitzenden Position und zur Beinhochlagerung, sowie hielt er den zusätzlichen Pausenbedarf erneut fest (VB I 341 S. 1 f.; II 187). Dr. med. B._____ hat sodann auch die Oxycodon-Medikation sowohl in seiner Aktenbeurteilung vom 18. Januar 2023 wie auch in seiner Beurteilung vom 24. Mai 2023 berücksichtigt (vgl. Beschwerde S. 11, 13). Er kam jedoch entgegen der Einschätzung von Dr. med. F.___