Entgegen dem Beschwerdeführer (vgl. Beschwerde S. 11 f.) würdigte Dr. med. B._____ dabei auch die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden bei längerem Sitzen und hielt diesbezüglich fest, von Seiten der erwähnten Beschwerden im Sitzen werde weiterhin eine wechselbelastende Tätigkeit mit der Möglichkeit zum kurzfristigen Haltungswechsel empfohlen. Bezüglich der erforderlichen Pausen würden dem Beschwerdeführer bei beschriebener anhaltender Schmerzsymptomatik zusätzliche Pausen von dreimal zehn Minuten pro Arbeitstag von Seiten des -8-