3.1.2. Die den Beschwerdeführer behandelnde Ärztin Dr. med. F._____ hielt in ihrer E-Mail-Nachricht vom 19. April 2023 fest, aufgrund der weiterhin bestehenden Knieproblematik mit ebenfalls weiterhin bestehender Schwellungstendenz des Beines, vor allem im Sitzen, sollte der Beschwerdeführer vor allem eine wechselbelastende Tätigkeit ausüben, die ihm die Möglichkeit gebe, sich zu bewegen. Deshalb sei er nicht zu 100 % arbeitsfähig in einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit. Sie würden von maximal 80 % ausgehen, mit Bedarfspausen mehrfach am Tag.