Angesichts zahlreicher vergleichbarer Arbeitnehmer mit aus anderen Gründen vorliegender Opiat-Dauermedikation in vergleichbarer Stärke und einer ausgewiesenen 100%igen Arbeitsfähigkeit sei davon auszugehen, dass durch die bestehende Opiat-Medikation in der aktuellen Dosierung und Verabreichung keine Beeinträchtigung der 100%igen Arbeitstätigkeit anerkannt werden könne. Retardiertes Oxycodon sei in der Therapie chronischer Schmerzpatienten sehr gut etabliert, eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei selbst bei einer Einnahme im Tagesverlauf nicht belegt (VB I 341; II 187).