2.1.3. In seiner Aktenbeurteilung vom 18. Januar 2023 führte Dr. med. B._____ aus, bezüglich der vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers erwähnten Opiateinnahme sei zum Zeitpunkt der versicherungsmedizinischen Untersuchung festgehalten worden, dass der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben eine Tablette Oxycodon zur Nacht einnehme sowie zusätzlich Dafalgan, Novalgin sowie Irfen. Von einer Beeinträchtigung der Konzentration, insbesondere durch Schläfrigkeit, und gestörter Aufmerksamkeit sei bei dieser genannten Anwendung und Dosierung nicht auszugehen.