Es könne auf dieses abgestellt werden. Demnach bestehe in einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit (bis 15 Kilogramm), die überwiegend im Sitzen, zeitweise im Gehen, zeitweise im Stehen, und damit empfohlen wechselbelastend ausgeführt werden könne, eine ganztägige, vollschichtige Arbeitsfähigkeit. Tagschicht bzw. Früh-, Spät- oder Nachschicht seien möglich. Vermieden werden sollten bezüglich beider Kniegelenke die Einnahme von Zwangshaltungen wie Knien, Kauern und Hocken, Gehen auf unebenem Gelände, Ersteigen von oder Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie eine überwiegend bis rein gehende und stehende Tätigkeit.