2.1.2. Am 2. November 2022 hielt der Kreisarzt Dr. med. B._____ fest, eine Besserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes könne unter Berücksichtigung der aktuellen diagnostischen Untersuchungen sowie des letzten Sprechstundenberichtes von Prof. Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (VB I 307; II 156), nicht erwartet werden, da derzeit keine weiteren operativen Massnahmen geplant seien. Weitere Anpassungen oder Ergänzungen zum Belastbarkeitsprofil der Rehaklinik E._____ seien nicht notwendig. Es könne auf dieses abgestellt werden.