Dr. med. B._____ führte aus, übereinstimmend mit dem letzten aktuellen Belastbarkeitsprofil der Rehaklinik E._____ werde die Zumutbarkeit für die angestammte, momentane berufliche Tätigkeit als Klein-LKW-Fahrer mit Be- und Entladetätigkeiten und häufigem Ein- und Aussteigen als nicht mehr zumutbar angesehen. Das Zumutbarkeitsprofil für andere berufliche Tätigkeiten entspreche dem im Austrittsbericht der Rehaklinik E._____ (VB I 294 S. 3) erwähnten Zumutbarkeitsprofil, sofern die weitere abklärende Diagnostik keinen wesentlichen Handlungsbedarf ergebe (VB I 298 S. 13; II 153 S. 13).